Einige Flughäfen verfügen über induktive Höranlagen. Fragen Sie am besten während des CheckIns danach.

Die Scanner der Sicherheitskontrollen haben keinen Einfluss auf Hörgeräte. Die Hörgeräte müssen auch nicht herausgenommen und zusammen mit dem Handgepäck auf das Band gelegt werden. Natürlich kann es sein, dass der Scanner beim Durchlaufen anschlägt. In diesem Fall weisen Sie einfach auf Ihre Hörgeräte hin. Auch können sie vorher die Lautstärke des Hörgerätes senken, um laute Interferenztöne zu vermeiden.

Ein Hörgerät zählt nicht als „electronic device“, die bei den Starts und Landungen oftmals auszuschalten sind. Sie können die Stewardessen oder Stewards auf Ihre Schwerhörigkeit und Ihre Hörgeräte hinweisen. Es empfiehlt sich, die Hörgeräte während des Fluges im Betrieb zu lassen, um wichtige Durchsagen oder Sicherheitshinweise verstehen zu können. Notfalls auch hier beim Bordpersonal nachfragen.
Quelle: www.meinhoergeraet.de

Der CIV NRW

Der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) CI- Selbsthilfe Verband
ist einer der Regionalverbände der Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Der CIV NRW e.V. ist unabhängig, neutral und gemeinnützig.
Informationen zum Verband unter: www.civ-nrw.de 
Eine unserer satzungsmäßigen Aufgaben ist die Öffentlichkeitsarbeit mit der Forderung zur
Barrierefreiheit aller Hörgeschädigten.
Auf unserer Seite  www.hoerurlaub.de (
www.reisen-und-hoeren.de) informieren wir über Reisen mit Hörbeeinträchtigung.
Es können sich hörfreundliche Betriebe eintragen.
Machen Sie mit.

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