logo hoertouristik blankBeherbergungsverbände und Behindertenverbände haben eine „Zielvereinbarung Barrierefreiheit“ verfasst. Leider sind Zielvereinbarungen nicht bindend. In der Vereinbarung werden die Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland festgelegt. Für Hörgeschädigte ist Rubrik D interessant.

D. Gehörlose und schwerhörige Gäste

(1) Die Rezeption ist mit einer indukTiven Höranlage für schwerhörige Menschen ausgestattet.*1
(2) Die wesentlichen Informationen für Gäste sind optisch wahrnehmbar.
(3) Wird das Absenden eines Notrufs durch Betätigung des Notruftasters im Aufzug von einem Empfänger akustisch bestätigt (z.B. mittels einer Gegensprechanlage), muss auch eine optische Bestätigung erfolgen.
(4) In Zimmern, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, sind das Telefonklingeln und Türklopfen bzw. -klingeln durch Blinksignale deutlich und eindeutig wahrnehmbar.
(5) Soweit der Beherbergungsbetrieb über einen akustisch wahrnehmbaren Alarm verfügt, wird der Alarm in diesen Zimmern ebenfalls optisch signalisiert. Das entsprechende Blinksignal für den Alarm ist dann zusätzlich auch im Bad des Gastes wahrnehmbar.
(6) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein Faxgerät, wodurch auch eine zeitnahe Kommunikation mit der Rezeption ermöglicht wird.
(7) In Zimmern, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, ist mindestens eine freie Steckdose vorhanden. *2
(8) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein Fernsehgerät mit einem Videotext-Decoder. *3
(9) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien.

(10) Gastronomie

In Gastronomiebetrieben gelten für die optische Wahrnehmbarkeit wesentlicher Informationen und für Aufzüge die Anforderungen der Punkte (2) und (3) entsprechend. Mindestens ein Tisch mit mindestens vier Plätzen verfügt über eine helle und blendfreie Beleuchtung, die den gegenseitigen Blickkontakt nicht behindert. In diesem Bereich müssen Geräuscheinwirkungen von außen, aus dem übrigen Restaurantbereich und aus der Küche möglichst gering sein. Es erfolgt hier keine direkte elektroakustische Beschallung, oder die Lautsprecherboxen in unmittelbarer Nähe sind separat regel- bzw. abschaltbar. *4


*Anmerkungen:
1 Ist einer der Gäste eines Doppelzimmers gehörlos oder schwerhörig, sollte grundsätzlich ein zweiter Zimmerschlüssel/eine zweite Zimmerkarte ausgehändigt werden. Dies gilt auf Wunsch auch für Einzelzimmer, damit Gehörlose und Schwerhörige diese/n zur Sicherheit einer Person ihres Vertrauens überlassen können.
2 Soweit nicht ohnehin mehrere freie Steckdosen – davon mindestens eine in der Nähe eines jeden Bettes – vorhanden sind, soll gehörlosen und schwerhörigen Gästen auf Wunsch eine Mehrfachsteckdosenleiste und eine Verlängerungsschnur zur Verfügung gestellt werden.
3 Darüber hinaus kann schwerhörigen Gästen zur Tonübertragung beim Fernsehen eine drahtlose Übertragungsanlage mit regelbarem Kopfhörer und Anschlussmöglichkeit für individuelles Zubehör zur Verfügung gestellt werden.
4 Gehörlose und schwerhörige Gäste, die die entsprechend eingerichtete Gastronomie nutzen möchten, sollen die Möglichkeit haben, ihren Tisch auch anders als telefonisch (z.B. per Fax oder E-Mail) zu reservieren.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA)
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL)

Der CIV NRW

Der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) CI- Selbsthilfe Verband
ist einer der Regionalverbände der Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Der CIV NRW e.V. ist unabhängig, neutral und gemeinnützig.
Informationen zum Verband unter: www.civ-nrw.de 
Eine unserer satzungsmäßigen Aufgaben ist die Öffentlichkeitsarbeit mit der Forderung zur
Barrierefreiheit aller Hörgeschädigten.
Auf unserer Seite  www.hoerurlaub.de (
www.reisen-und-hoeren.de) informieren wir über Reisen mit Hörbeeinträchtigung.
Es können sich hörfreundliche Betriebe eintragen.
Machen Sie mit.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Copyright by Peter G.A. Hölterhoff