Als Hörgeschädigter einen Urlaub zu verbringen ist zum Glück nicht unmöglich. Allerdings eine Unterkunft zu finden, die auf Hörgeschädigte eingestellt ist, wird zum Suchspiel. Die meisten Herbergen sind technisch nicht auf Schwerhörige eingestellt.
Die Suche im Netz bringt kaum verwertbare Ergebnisse. Einige Ergebnisse, mit den Worten „Hotel“ und „Hörgeschädigte“ als Suchanfrage ergaben Verlinkungen zu Hotelbewertungen, worin auf die Lautstärke im Hotel hingewiesen wurde. Sehr laut, nur gut geeignet für Hörgeschädigte oder ähnliche dumme Aussagen waren dort zu lesen. Selbst wenn Hotels eine Barrierefreiheit für Hörgeschädigte anbieten, scheint diese für Suchmaschinen nicht als relevantes Keyword angegeben zu sein.
Damit können Hotels und andere Gästehäuser nicht punkten. Meist beschränkt sich die Barrierefreiheit in Unterkünften auf Rollstuhlfahrer. Eine Behinderung des Hörsinns wird kaum beachtet. Erstaunlich, dass einige Millionen Schwerhörige so missachtet werden. Dabei wäre eine entsprechende Zimmerausstattung mit geringem Aufwand möglich. Einige Hersteller bieten entsprechende Hotelsets an, die geeignete Rauchmelder, Türklingeln und Wecker enthalten.
Es gibt sogar eine „Zielvereinbarung Barrierefreiheit“ zwischen den Beherbergungsverbänden und den Behindertenverbänden. Der Punkt D dieser Vereinbarung befasst sich mit Gehörlose und schwerhörige Gäste.
Einige Gastgeber haben das Potential erkannt, doch die meisten üben sich in Ignoranz. Fast könnte man meinen, sie wären taub.
Das möchten wir mit dieser Seite ändern.